Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung
Präambel
Coaching im Sinne der nachfolgenden Vertragsbestimmungen ist eine Dienstleistung, die Strategien des Selbstmanagements, der Gestaltung von Beziehungen zu anderen Menschen und zur Optimierung von Leistungen umfasst. Coaching wendet sich an Gesunde und wird von ihnen selbst finanziert. Coaching-Prozesse sind Lernprozesse, basierend auf Vertrauen und brauchen ihre Zeit. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Coachings gehört die Bereitschaft des Coachees, sich selber in Frage zu stellen, die Verantwortung für selbstverschuldete Probleme und deren Folgen zu übernehmen, neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten auszuprobieren, sich führen zu lassen, objektive und subjektive Grenzen zu akzeptieren sowie der Wille sein Coaching-Ziel aktiv und konsequent zu erreichen.
1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Counselor Kornelia Kadribasic (nachfolgend Coach genannt) und dem/der Coachee, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Kunden sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.
2 Vertragsschluss
1) Sämtliche Angebote auf der Webseite oder Angebote anderer Form (mündlich oder schriftlich) stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Die Abgabe eines solchen Angebots durch den Interessenten kann mündlich, telefonisch, per E-Mail oder anderweitig online erfolgen. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit Annahme des Angebots/der Anmeldung durch den Coach innerhalb einer Frist von 10 Tagen zustande.
2) Ein genereller Anspruch auf Teilnahme an einem Leistungsangebot ist nicht gegeben. Der Coach behält sich das Recht vor, Angebote/Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3 Inhalt des Dienstvertrags
1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee entsprechen, sofern der/die Coachee hierüber keine eigene Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Verwirklichung eines bestimmten Ziels des/der Coachee.
3) Soweit der/die Coachee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht/trainiert werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.
4 Rechtliche Rahmenbedingungen
1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen
2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
5 Mitwirkung des Coachees/Trainees
1) Der/die Coachee erkennt an, dass er/sie während des Coachings in vollem Umfang selbst für seine körperliche, geistige und seelische Gesundheit verantwortlich ist. Er erkennt außerdem an, dass sämtliche Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
2) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Coachee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Coachee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee bestimmend sein.
3) Der Coach ist berechtigt, die Beratung vorzeitig zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere, wenn der/die Coache die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.
6 Haftung
1) Die Haftung des Coaches bei der Erbringung der o.g. Dienstleistung ist unbeschadet der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen wie folgt beschränkt:
Der Coach haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Coach ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Der Schadensersatzanspruch für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
2) Vorstehende Beschränkungen gelten auch, soweit dem Coach das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Vertreter zuzurechnen ist.
3) Der Coach gibt kein Erfolgsversprechen für die erworbenen Produkte, Coachings und Workshops, insbesondere nicht für das Erreichen der definierten Ziele, des gewünschten Erfolges oder sonstiger Erwartungen. Dies hängt wesentlich von den Fähigkeiten des Coachees ab. Der Coachee ist für seine persönliche und/oder berufliche Veränderung selbst verantwortlich und bereit, an sich zu arbeiten, um die gewünschte Veränderung zu erreichen.
4) Haftungsausschluss
Es wird keine Haftung für jede mögliche Ungenauigkeit oder fehlende Information der Beratung und getroffene Entscheidungen des Ratsuchenden, die auf der Grundlage der Beratung getroffen wurden, übernommen. Die Beraterin haftet ebenfalls nicht, wenn die Telefonberatung infolge höherer Gewalt, wegen technischer Probleme oder infolge sonstiger von der Psychologin nicht zu vertretender Vorkommnisse nicht zustande kommt oder unterbrochen wird.
7 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
1) Soweit Honorare nicht individuell zwischen dem Coach/Trainer und dem/der Coachee vereinbart werden, gelten die Sätze gemäß Preisliste unter www.good-basic.de
2) Die Honorare sind innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings schriftlich zu vereinbaren.
4) Sofern der/die Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt der Coach/Trainer dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen. Der Stundensatz hierfür beträgt 40,00 € inkl. USt. für jede angefangene Viertelstunde.
5) Der/die Coachee kann gegenüber der Honorarforderung nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Coach anerkannten Forderungen aufrechnen. Der/die Coachee kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
8 Termine, Änderungen, Absagen
1) Ist der/die Coachee gehindert, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, so hat er dies bis spätestens 24 Stunden vorher in Textform (z.B. per E-Mail) mitzuteilen. Andernfalls wird die gesamte Vergütung fällig. Ein Ersatztermin ist innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Termin wahrzunehmen, sofern dies nicht aus besonders schwerwiegenden Gründen (zum Beispiel anhaltende Erkrankung) nicht möglich ist.
2) Der Coach behält sich vor, Termine ohne Angabe von Gründen abzusagen oder zu verschieben. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch des Coachees auf Leistung. Die Teilnehmer werden im Falle einer Absage bzw. Verschiebung rechtzeitig informiert. Bei ersatzloser Absage werden bereits getätigte Zahlungen vollumfänglich erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Coachees bestehen nicht.
9 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings
Der Coach behandelt die personenbezogenen Daten des/der Coachee streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
10 Nutzung von Unterlagen und Konzeptionen
1) Die dem Coachee zur Verfügung gestellten Konzeptionen und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte liegen bei dem Coach. Der/die Coachee erwirbt lediglich ein einfaches, nicht übertragbares und vor vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung widerrufliches Recht zur Nutzung der angebotenen Inhalte zum eigenen Gebrauch. Sofern eine anderweitige Nutzung angestrebt wird, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit dem Coach.
2) Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch des/der Coachee bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Coach. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
11 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
12 Gerichtsstand
Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens des Coaches, wenn der Coachee Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mir der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Beratungsausschluss
- Sollte die Beraterin im Beratungsgespräch den Eindruck gewinnen, dass der Ratsuchende psychiatrische Auffälligkeiten zeigt oder verwirrt ist, kann das Beratungsgespräch mit der Bitte, sich in eine entsprechende Behandlung zu begeben, abgebrochen werden.
- Ebenfalls werden Ratsuchende, die alkoholisiert sind und oder deren Fragen auf kriminellen Delikten beruhen von der Beraterin abgewiesen. Die Beratung wird sofort abgebrochen wenn der Kunde religiöse, sexistische, rassistische Äußerungen und Beschimpfung vornimmt.
Technische Störungen
- Bei technischen Defekten, wie Abbruch der Verbindung legt der Ratsuchende den Hörer auf. Die Beraterin versucht danach 3-mal eine neue Verbindung zum Ratsuchenden aufzubauen. Gelingt das nicht erhält der Ratsuchende von der Beraterin eine E-Mail mit einem neuen Gesprächstermin. Ist eine Verbindung aus anderen technischen Gründen dauerhaft nicht möglich, obliegt es dem Ratsuchenden, der Beraterin eine andere Festnetznummer für die Beratung zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars besteht in diesem Fall nicht.